Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Erläuterungen der verschiedenen verwendeten Begriffe

 

Mit „Reitschüler“ sind alle Kurs-, Lehrgangsteilnehmer, sowie die Teilnehmer am praktischen Reitunterricht gemeint, auch wenn sie keinen praktischen (Reit-)Unterricht mehr erhalten sollten.

Mit „Reitunterricht“ werden sowohl die praktischen Reiteinheiten, als auch die Vermittlung von Wissen in Theorie und Praxiseinheiten in Kursen oder Lehrgängen bezeichnet (auch wenn diese thematisch nicht oder teilweise nicht auf Pferde/Ponys abzielen).

„Vertrag“ gilt nicht nur für den klassischen Reitunterricht, sondern auch für alle anderen Kurse, Lehrgänge etc. die angeboten werden, auch wenn sie thematisch nicht oder teilweise nicht auf Pferde/Ponys abzielen.

Der Begriff „Reitschüler“ in seiner männlichen Form wird nur aufgrund der besseren Lesbarkeit verwendet. Selbstverständlich sind auch weibliche oder diverse Personen darin enthalten.

 

 

2. Anmeldungen des Reitschülers und Vertragsabschluss

 

Diese können persönlich, telefonisch unter 06082/9286490, per WhatsApp unter 0176/73884718 oder Email an info@wiesenhof-im-taunus.de durch den Reitschüler vorgenommen werden.

Wurde die Anmeldung des Reitschülers durch die Reitschule bestätigt, ist ein gültiger Vertrag zwischen dem Reitschüler (bzw. dem/den Erziehungsberechtigten) und der Reitschule Wiesenhof im Taunus geschlossen worden.

Dieser Vertragsabschluss hat zur Folge, dass Kosten für die vereinbarte Leistung (Reitunterricht, Kurse, Lehrgänge, etc.) fällig werden.

Geänderte Daten (z.B. Bankverbindung, Adresse, etc.), die für den Vertrag wichtig sind, sind umgehend schriftlich der Reitschule mitzuteilen.

 

 

3. Hausordnung

 

Die Hausordnung kann auf Nachfrage ausgehändigt werden, ist aber auch an verschiedenen Stellen auf der Reitanlage öffentlich zugänglich ausgehängt.

Die Reitschüler und alle Begleitpersonen verpflichten sich mit Betreten des Betriebsgeländes der Reitschule diese einzuhalten.

Auf dem gesamten Betriebsgelände ist das Rauchen, offenes Feuer, das Mitbringen von Waffen und sonstiger Dinge, die die Sicherheit gefährden könnten, untersagt.

Hunde dürfen nicht auf das Betriebsgelände der Reitschule mitgebracht werden.

Das Füttern der Tiere auf dem Betriebsgelände und auch außerhalb ist verboten. Wer dieses Verbot missachtet und dennoch die vorhandenen Tiere füttert, muss die Kosten für eine daraus resultierende tierärztliche Versorgung tragen.

Es ist für die Reitschüler und alle Begleitpersonen verpflichtend, den Anweisungen der Eigentümerin sowie weisungsbefugter Personen (Reitlehrer und/oder Helfer) Folge zu leisten.

Die Reitanlage darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen betreten werden, außerhalb dieser Bereiche kann keine Haftung für mögliche Unfälle z.B. aufgrund unwegsamen Geländes übernommen werden. Das Verlassen dieser vorgesehenen Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

4. Schutzkleidung und Ausrüstung des Reitschülers

 

Zum Schutz des Reitschülers ist eine angemessene Kleidung (lange Hose, feste knöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz, keine losen Teile an der Kleidung, keine offenen Sandalen oder Turnschuhe, etc.) je nach Kurs, Lehrgang oder Reitunterricht verpflichtend.

Beim Reitunterricht, sowie bei einigen Kursen oder Lehrgängen, etc. und im Umgang mit dem Pferd/Pony sind alle Reitschüler verpflichtet, einen nach gültiger DIN Norm geprüften, gut sitzenden Reithelm zu tragen.

Sonstige Schutzkleidung, z.B. eine gut passende Schutzweste, wird empfohlen. Die sichere, gut sitzende Ausrüstung des Reitschülers zu seinem Schutz und zur Vermeidung von Nachteilen ist von ihm selbst zu beschaffen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unentgeltlich zur Verfügung gestellten bzw. gemieteten Hilfsmittel (z.B. Reithelme) nicht regelmäßig gewartet und / oder auf nicht sichtbare Schäden fachmännisch überprüft werden. Die Benutzung erfolgt somit auf eigene Gefahr.

 

 

5. Reitunterricht

 

Die Reitschüler werden durch die Reitlehrer in Gruppen eingeteilt. Dies richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie Alter, Ausbildungsstand, Fahrgemeinschaften, etc.

Die Reitstunden finden an den abgesprochenen Terminen ganzjährig statt. Sie können nicht an andere Reitschüler übertragen werden.

Ausnahme: Feiertage und 3 Wochen Betriebsferien, die rechtzeitig bekanntgegeben werden. Außerdem: In den Ferien (Hessen/Rheinland-Pfalz) können die Reitstundenzeiten betriebsbedingt abweichen, dies wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Bei betriebsbedingten Ausfällen der Reitstunden, z.B. Turnierveranstaltungen, interne Fortbildungen etc. haben die Reitschüler keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Der Reitlehrer gestaltet den Reitunterricht, Kurse, Lehrgänge, etc. nach eigenem Ermessen, bzw. den vorgegebenen Inhalten um das Kursziel, Lehrgangsziel, etc. zu erreichen.

Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eigentümerin, des Reitlehrers oder einer weisungsbefugten fachkundigen Person ist es den Reitschülern oder Begleitpersonen erlaubt eine Box, den Offenstall oder eine Koppel zu betreten. Allen anderen Personen ist es verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis vom Betriebsgelände sowie einer Anzeige geahndet werden. Für daraus entstandene Schäden jeglicher Art kann keine Haftung von Seiten des Reitbetriebes übernommen werden.

Begleitpersonen dürfen den Unterricht nicht durch Zurufe etc. behindern, um den Ablauf nicht zu stören und Ablenkungen der Reitschüler zu vermeiden, die unter Umständen zu Unfällen führen können.

Die Reitlehrer teilen die Ponys/Pferde für alle Gelegenheiten (Ausritte, Kurse, Lehrgänge, etc.) ein.

Wenn der Reitunterricht bei Unwetterwarnungen, Wasserschäden, Hitze, Gewitter oder sonstigen Gründen ausfällt, wird dafür ersatzweise zum abgesprochenen Termin Theorieunterricht angeboten.

 

 

6. Absagen/Nichtteilnahme am Reitunterricht

 

Dies muss zwingend rechtzeitig und schriftlich, per Telefon, per Whatsapp oder per E-Mail an das Reitschulbüro erfolgen. Sollte die Teilnahme am Reitunterricht krankheitsbedingt oder aufgrund eines Unfalls etc. länger als 4 Wochen nicht möglich sein, können Sonderregelungen für die fälligen Gebühren ab der 5.ten Woche getroffen werden. Bei längerer krankheitsbedingter bzw. unfallbedingter Absage ist ein ärztliches Attest als Nachweis für Sonderregelungen notwendig.

Ist die Teilnahme am Reitunterricht nicht möglich, weil der Reitschüler wegen Krankheit, Urlaub, Geburtstagsfeiern etc. absagt, gelten folgende Bestimmungen:

- für den regulären Reitunterricht: keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren und kein Nachholen an einem neuen Termin möglich.

- für individuell vereinbarten Reitunterricht: keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, bzw. die Kosten sind fällig, wenn der Reitunterricht nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbartem Termin abgesagt wurde. Das Nachholen an einem anderen Termin ist nicht möglich.

- Kurse, Lehrgänge, sonstige Angebote: Erfolgt die Absage weniger als 21 Tage vor dem Beginn des Kurses/Lehrganges, etc. sind noch 70% der ursprünglichen Gebühr zu zahlen. Bei 14 Tagen und weniger vor Beginn des Kurses, etc. ist die gesamte Gebühr fällig. Der Kurs, Lehrgang etc. kann nicht an einem anderen Termin nachgeholt werden.

Anstelle des verhinderten Reitschülers kann bei einigen Kursen, Lehrgängen etc. nach Absprache mit der Reitschule ein Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern er die Bedingungen der Ausschreibung erfüllt und die Reitschule zustimmt.

 

 

7. Sicherheit

 

Die Sicherheit von Mensch und Tier ist das Wichtigste und die Reitschule, sowie alle beteiligten Personen (Reitlehrer, Helfer etc.) sind bemüht alles zu tun, um diese zu gewährleisten. Von den Reitschülern und den Begleitpersonen erwarten wir dasselbe.

 

 

8. Krankheiten/Notfälle

 

Der Reitschüler, Kurs-, Lehrgangs- oder Teilnehmer sonstiger Veranstaltungen versichert, dass er an keiner ihm bekannten Krankheit leidet, die aus ärztlicher Sicht nicht mit der Teilnahme am Reitunterricht, Kurs bzw. sonstiger Veranstaltung und / oder den Tieren des Betriebes zu vereinbaren ist. Sollte der Reitschüler sich nicht sicher sein, ist eine Rücksprache mit einem Arzt notwendig. Im Zweifel ist ein ärztliches Attest aus versicherungstechnischen Gründen notwendig, bzw. entscheidet der Reitbetrieb, ob eine Teilnahme möglich ist.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein, leiten wir umgehend alle notwendigen Maßnahmen bei einem Notfall ein, z.B. einen Arzt informieren, einen Krankenwagen anfordern etc.

Die Erziehungsberechtigten werden umgehend benachrichtigt. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reitschülers, bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

 

 

9. Zahlungsvereinbarungen

 

Die Gebühren für den regelmäßigen Reitunterricht werden monatlich im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht.

Die Reitkarten sind im Voraus zu zahlen und die Reitstunden können individuell vereinbart werden.

Eine verbindliche Zusage für einen Platz in einem Kurs, Lehrgang und bei sonstigen Veranstaltungen erhalten Sie erst mit einer entsprechend rechtzeitigen Anmeldung, sowie der Bezahlung der jeweiligen Gebühr. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen, bzw. Bezahlung der Gebühr vergeben. Eine Bezahlung am Kursbeginn ist üblicherweise mit einem Aufschlag von mindestens 10 % versehen und kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Sollten Gebühren anfallen, z.B. wegen der Nichteinlösung von Lastschriften, sind diese vom Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu zahlen. Wenn 2 Lastschriften hintereinander nicht eingelöst werden, um die Kosten für den regelmäßigen Reitunterricht zu bezahlen, erfolgt der Ausschluss von der Teilnahme an diesem, bis der fällige Betrag bezahlt wurde. Der Vertrag läuft weiter und muss fristgerecht gekündigt werden.

 

 

10. Notwendige Versicherungen

 

Jeder Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigte müssen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die z.B. Schäden an der Ausrüstung der Ponys/Pferde, an den Tieren des Betriebes, der Reitanlage selbst, den verschiedenen Bereichen und der gesamten Einrichtung abdeckt. Es ist auch sinnvoll eine Unfallversicherung für den Reitschüler abzuschließen.

 

 

11. Haftung und Gefahrtragung

 

Der Aufenthalt des Reitschülers, sowie aller Begleitpersonen auf dem gesamten Gelände des Reitbetriebes, sowie die Benutzung der weiteren Betriebseinrichtungen, die Teilnahme am Reitunterricht, an Kursen, Lehrgängen etc. erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Reitbetrieb lehnt jegliche Haftung ab. Die Freizeichnung umfasst auch die außenvertragliche Haftung. Der Reitbetrieb haftet lediglich im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Reitbetrieb haftet nur dann für einen Unfall, wenn dieser durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Eigentümerin, der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Schmerzensgeldansprüche und Ansprüche aus Gefährdungshaftung sind ausgeschlossen. Der Reitschüler, sowie alle Begleitpersonen verzichten ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber der Eigentümerin, Reitlehrern, etc. Durch die Reitschüler, bzw. Begleitpersonen eventuell verursachte Schäden an Tieren, Gebäuden, Inventar oder an Bereichen der Außen-/ Reitanlagen sind umgehend zu melden und zu ersetzen.

Im Falle des Nichtreitens und/oder wenn minderjährige Reitschüler, bzw. sonstige Kinder sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für den Reitbetrieb, bzw. die Reitlehrer, etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Benutzen der Spielbereiche der Reitschule auf eigenes Risiko und eigene Gefahr erfolgt. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

 

 

12. Datenschutzbestimmung

 

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden. Die persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Geschäftsabwicklung innerhalb des Reitschulbetriebes genutzt. Die Reitschule ist berechtigt, Daten des Reitschülers, sowie dessen Erziehungsberechtigten an Dritte weiterzuleiten, sofern dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzuges einer Forderung notwendig ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzuges bleiben unberührt. Ferner ist die Reitschule berechtigt, die gespeicherten Daten – bis auf Widerruf – für werbetragende Kontaktierung des Reitschülers, auch über das Vertragsende hinaus, zu nutzen. Dies betrifft insbesondere die Werbung, bzw. Informationen zu Kursen, Veranstaltungen, etc. der Reitschule die für den Reitschüler von Interesse sein könnten.

Die Reitschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auf Veranstaltungen, Kursen, Lehrgängen, etc. sowie während des Reitschulbetriebes Fotos und Videos gemacht werden können, welche auch veröffentlicht werden dürfen. Daher verzichtet der Reitschüler insoweit auf das Recht am eigenen Bild. Wird dies nicht gewünscht, ist dies im jeweiligen Vertrag unter Sonstiges zu vermerken.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen, verstanden und erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden.

 

 

13. Beenden des Vertrages

 

Der Reitschüler oder seine Erziehungsberechtigten können einen bestehenden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Quartalsende kündigen. Das wäre am 31.3., am 30.6., am 30.9. und am 31.12. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte es von Seitens des Reitschülers oder seiner Erziehungsberechtigten zu groben Verstößen gegen die Hausordnung, gegen Weisungen des Personals, etc. oder bei rücksichtslosem (tierschutzwidrigem) Verhalten gegenüber den Tieren, bzw. anderen Personen auf der Anlage kommen, ist die Reitschule zu einer fristlosen außerordentlichen Kündigung zum Schutz von Mensch und Tier berechtigt.

 

 

14. Allgemeines/Salvatorische Klausel

 

Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist ausschließlich Wiesbaden.

Die Reitschule behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten zur Verfügung gestellt durch Zusenden oder öffentliches Aushängen in der Reitschule. Widerspricht der

Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang bzw. Datum der öffentlichen Zurverfügungstellung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Reitschule wird den Vertragspartner auf diese 2 wöchige Frist und ihre Bedeutung gesondert hinweisen entweder durch Zusendung oder öffentlichen Aushang. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt auch für eventuelle Regelungslücken.

 

Stand: 03.03.2020